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VG Berlin, 29.10.2009 - 3 A 811.07 |
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- BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78
Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit
Auszug aus VG Berlin, 29.10.2009 - 3 A 811.07
3 In Hochschulzulassungsstreitigkeiten besteht nämlich gegenüber sonstigen Verfahren die Besonderheit, dass der Studienplatzbewerber im Falle einer anderweitigen Zulassung in dem gewünschten Studiengang auch bei einem von seinem Ausgang her offenen Kapazitätsrechtsstreit die Verfahrenskosten zu tragen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 7 C 89/78 - NVwZ 1982, 500 und vom 16. Januar 1990 - 7 C 11/88 - NVwZ-RR 1990, 348). - BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88
Kostenentscheidung im Hochschulzulassungsrechtsstreit nach Erledigung der …
Auszug aus VG Berlin, 29.10.2009 - 3 A 811.07
3 In Hochschulzulassungsstreitigkeiten besteht nämlich gegenüber sonstigen Verfahren die Besonderheit, dass der Studienplatzbewerber im Falle einer anderweitigen Zulassung in dem gewünschten Studiengang auch bei einem von seinem Ausgang her offenen Kapazitätsrechtsstreit die Verfahrenskosten zu tragen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 7 C 89/78 - NVwZ 1982, 500 und vom 16. Januar 1990 - 7 C 11/88 - NVwZ-RR 1990, 348).